Rosenheim/Traunstein – Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und weiterer Delikte müssen sich sieben Asylbewerber aus Pakistan seit Mitte November vor der Jugendkammer am Landgericht Traunstein verantworten. Das Rauschgift sollen sie in ihren Flüchtlingsunterkünften in Raubling, Rohrdorf und Neubeuern aufbewahrt und von dort aus gewinnbringend in Umlauf gebracht haben.
Jetzt haben Staatsanwältin Carolin Schwegler und die Verteidiger nach achttägiger Beweisaufnahme ihre Schlussanträge gestellt. Sie bewegten sich im Bereich von fast vier Jahren Freiheitsstrafe bis zu Strafen von unter zwei Jahren mit Bewährung. Im Fall eines 22-Jährigen aus Rohrdorf hielten alle Beteiligten einen Freispruch für angemessen. Das Urteil soll am heutigen Freitag ergehen.
Eine zentrale Rolle im Vorfeld des Verfahrens spielte ein „Kronzeuge“, der den Fahndern von einer „Bande“ von Drogendealern in den Asylbewerberheimen Raubling, Neubeuern und Rohrdorf berichtet hatte. Er hatte sich jedoch in der Folge bei jeder polizeilichen Vernehmung widersprochen. In der Hauptverhandlung wechselte der Kronzeuge seine Aussage „binnen Minuten“, wie ein Verteidiger anmerkte. Diese Einschätzung teilten alle Anwaltskollegen.
Selbst die Staatsanwältin hatte große Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen. Deshalb plädierte Schwegler in Teilen der Anklage auf Freispruch.
Unabhängig davon blieben bei sechs der Angeklagten im Alter von 22 bis 40 Jahren unterschiedlich viele Straftaten mit Betäubungsmitteln übrig. Der Grund: Entsprechende Rauschgiftmengen wurden bei der großen Polizeiaktion mit Festnahme mehrerer Tatverdächtiger am 11. April 2017 in den Unterkünften gefunden. Zum Tatnachweis für Drogengeschäfte dienten darüber hinaus polizeiliche Telefonüberwachungsmaßnahmen.
Ein bandenmäßiges Handeln, wie es ursprünglich der Anklage zugrunde lag, verneinten die Prozessbeteiligten. Gleiches hatte vor Weihnachten schon Vorsitzender Richter Dr. Klaus Weidmann in einer Zwischenbilanz konstatiert. kd