Grippe-Impfstoff wirkt schlecht

von Redaktion

Gängiges Serum schützt nicht vor allen Viren – Ärzte empfehlen Vierfach-Wirkstoff

München – Die Grippewelle ist angerollt. Doch ausgerechnet der gängigere Dreifach-Impfstoff schützt wohl nur vor einem Teil der derzeit grassierenden Influenza-Virustypen. Mehr als die Hälfte der untersuchten Proben wiesen dem Berliner Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge Erreger der „Yamagata-Linie“ auf, die dem Influenza-Subtyp B angehört. Eine Komponente, die auch davor schützt, enthält nur ein ebenfalls zur Verfügung stehender Vierfach-Impfstoff. Die Kosten dafür wurden von den gesetzlichen Krankenkassen in der laufenden Saison aber nur in Ausnahmefällen übernommen. Die Folge: Die Mehrheit der Geimpften hat wohl nur einen teilweisen Schutz.

Wer sich erst jetzt impfenlasse, sollte daher den Vierfachimpfstoff wählen, rät Prof. Jörg Schelling vom Institut für Allgemeinmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das sieht auch der Münchner Allgemeinarzt Dr. Markus Frühwein so. Komplizierter ist die Sache bei Menschen, die bereits den Dreifachimpfstoff erhalten haben. Beim RKI empfiehlt man eine Nachimpfung nicht generell. Für Hochrisikopatienten, bei denen im Falle einer Ansteckung mit einem schweren Verlauf zu rechnen sei, solle aber individuell darüber entschieden werden. Das kann zum Beispiel Patienten betreffen, die Medikamente einnehmen müssen, die das Immunsystem bremsen, aber auch Herzpatienten. Eine Nachimpfung sei Schelling zufolge jedoch jederzeit möglich.

Bei der Frage der Kostenübernahme bewegen sich Patienten in einer rechtlichen Grauzone. Zwar hat sich das RKI bereits für die Einführung der Vierfachimpfung ausgesprochen. Für die aktuelle Saison kommt diese Empfehlung aber zu spät. Damit die Vierfachimpfung Regelleistung der Krankenkassen wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss zustimmen. Damit ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Bis dahin braucht es pragmatische Lösungen: Schelling rät dazu, die Vierfachimpfung zur Not selbst zu bezahlen und die Rechnung bei der Krankenkasse einzureichen. Eine Garantie, dass die Kosten erstattet werden, gibt es derzeit aber nicht.  ae/dpa

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