München – Der Freistaat lehnt Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in München ab. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Konzept zur Luftreinhaltung hervor. Damit stellt sich die Regierung gegen das Urteil des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts. Das hatte den Freistaat zur Vorlage eines Konzeptes zur Luftreinhaltung aufgefordert, das eben auch Fahrverbote hätte vorsehen müssen. Die juristisch gesetzte Frist war bereits am 31. Dezember ausgelaufen. Der Freistaat wird erneut mit einem Zwangsgeld rechnen müssen. Zuletzt war er zu einem symbolischen Betrag von 4000 Euro verurteilt worden, da er bereits zum 31. August eine Frist für mögliche Fahrverbote verstreichen ließ.
Die Staatsregierung hatte im Sommer ein Verzeichnis veröffentlicht, aus dem hervorgeht, an welchen Straßen in der Landeshauptstadt die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxide überschritten werden. Das Ergebnis: An 24 Prozent der Hauptverkehrsstraßen werden die Jahresmittelwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht eingehalten. Als Hauptverursacher der schlechten Werte gelten Diesel-Fahrzeuge.
Das nun vorgelegte Konzept gilt als Grundlage für die siebte Fortschreibung des Luftreinhalteplanes und umfasst einige Maßnahmen, die bereits im Sommer angekündigt worden waren, etwa der Ausbau der Elektromobilität, des Nahverkehrs oder der Radlrouten.
Dass sie weiter keine Fahrverbote möchte, begründet die Regierung auch damit, dass diese nicht „zielführend zur schnellstmöglichen Einhaltung“ der Grenzwerte führten. Zudem fehle ein Kontrollinstrument, wie etwa eine neue Plakette. Die müsste aber der Bund einführen. Pauschale Fahrverbote in München hätten lediglich zur Folge, dass sich der Diesel-Verkehr in andere Straßen verlagere, in denen dann die Grenzwerte überschritten würden. ska