Berlin – Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag nach hitziger Debatte einen Gesetzentwurf von Union und SPD – mit den Stimmen der potenziellen Regierungspartner und gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen. Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, darunter viele Syrer, dürfen seit März 2016 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die Große Koalition hatte den Anspruch darauf damals für zwei Jahre ausgesetzt, bis Mitte März. Nun bleibt den Betroffenen dies auch für viereinhalb weitere Monate verwehrt. Danach sollen sie nur in begrenztem Ausmaß die Möglichkeit bekommen, Verwandte nachzuholen.
Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag votierten zehn Abgeordnete der SPD-Fraktion mit Nein, darunter vehemente GroKo-Gegner wie die Parteilinke Hilde Mattheis. Zwei Sozialdemokraten enthielten sich. Selbst in der Unions-Fraktion gab es drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. „Dieses Gesetz ist willkürlich, moralisch fragwürdig und unmenschlich“, sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch.
Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen vorab auf den Kompromiss beim Familiennachzug verständigt, um eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Ab 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1000 Betroffenen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden.