München/Den Haag – In den Niederlanden soll künftig eine „Widerspruchslösung“ bei der Organspende gelten: Das hat das Parlament mit knapper Mehrheit beschlossen. Damit wird jeder Volljährige zum Organspender, sofern er nicht ausdrücklich widersprochen hat – eine Entscheidung, die auch hierzulande zu Diskussionen führt, zumal die Spenderzahl 2017 mit 797 einen Tiefststand erreicht hat. Mit 9,3 Spendern pro eine Million Einwohner rutschte Deutschland auf die unteren Ränge Europas.
Kritiker halten eine Regelung wie in den Niederlanden aber für verfassungswidrig. Sie könne zudem das Misstrauen in die Transplantationsmedizin noch erhöhen. „Die Widerspruchslösung allein wird nicht ausreichen, ist aber ein wichtiger Baustein, um die Organspende-Situation zu verbessern“, sagte Bruno Meiser, Leiter des Transplantationszentrums München der Ludwig-Maximilans-Universität. In 85 Prozent der Fälle sei kein Spenderausweis vorhanden, dann müsse nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt werden. Den wüssten die Angehörigen aber oft nicht.
Die Ursache für sinkende Spenderzahlen liegt laut Meisner auch bei den Kliniken. „Es gibt zu wenige Anreize, zu viele Hürden und keine Sanktionen.“ Die sollten gegen Häuser möglich sein, die der Verpflichtung zur Meldung potenzieller Spender nicht nachkommen.