Entscheidung über Fahrverbote

von Redaktion

Wegweisende Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig

München – Die Republik blickt heute voller Spannung nach Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich mit der Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten. Konkret geht es um die Luftreinhaltepläne für Stuttgart und Düsseldorf. Die Verwaltungsgerichte der jeweiligen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden, Diesel-Fahrverbote seien rechtlich nicht von vornherein auszuschließen. Gegen diese Urteile haben NRW und Baden-Württemberg Revision eingelegt.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat Signalwirkung. Vor allem, wenn die Justiz zu dem Schluss kommt, dass Fahrverbote zulässig sind. In München, wo die Stickoxidbelastung sehr hoch ist, wird seit Langem über das Thema diskutiert. Die Stadt wünscht sich die Einführung einer Blauen Plakette durch den Gesetzgeber. Pauschale Fahrverbote lehnt die Stadtratsmehrheit ab. Laut Umweltreferat wäre dies mit immensem Verwaltungsaufwand und hohen Kosten verbunden. Auch viele Verbände warnen davor. Die Polizei hält Fahrverbote für kaum kontrollierbar.

Artikel 7 von 11