Todesursache Behandlungsfehler

von Redaktion

Ärztekammer stellt 62 Fälle fest – Aktionsbündnis schätzt tatsächliche Zahl auf 20 000

Berlin – Tausende Patienten werden jedes Jahr Opfer von Behandlungsfehlern. Allein die zuständigen Stellen der Ärzte stellten 2017 in 2213 Fällen Fehler fest, wie die Bundesärztekammer mitteilte. Damit ging die Zahl leicht zurück (2245 im Jahr 2016). Zum Tod von Patienten führten Behandlungsfehler demnach in 62 der nun festgestellten Fälle (2016: 96 Fälle). Die meisten Beschwerden betrafen weiterhin Operationen an Knien und Hüftgelenken sowie Eingriffe wegen Brüchen von Unterschenkel und Sprunggelenk.

Jeder Fehler sei einer zu viel, betonte die Ärztekammer. Gemessen an jährlich 19,5 Millionen Behandlungen in Krankenhäusern und rund einer Milliarde Arztkontakten in Praxen liege die Zahl bestätigter Fälle aber im Promillebereich. Drei Viertel der Beschwerden betrafen Krankenhäuser, ein Viertel Arztpraxen.

Insgesamt trafen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für außergerichtliche Lösungen im vergangenen Jahr bundesweit 7307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Fehlern (2016: 7639). Dafür beurteilen Experten, inwiefern eine Behandlung dem medizinischen Standard entsprochen hat.

Wie viele Behandlungsfehler insgesamt vorkommen, lässt sich nicht genau sagen. Neben der Ärzteschaft gehen auch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen Behandlungsfehlern nach. Im Jahr 2016 erstellten sie rund 15 000 Gutachten, in knapp jedem vierten Fall wurden Fehler bestätigt. Wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen wenden, ist unbekannt. Nach Schätzungen dürfte die Beschwerdezahl etwa bei 40 000 pro Jahr liegen. Anderen Schätzungen zufolge enden 0,1 Prozent aller Krankenhaus-Behandlungen vermeidbar tödlich, wie das Aktionsbündnis Patientensicherheit erklärt. Das entspricht 20 000 Todesfällen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK hat alle Fehler im Krankenhaus – unabhängig von einem tödlichen Verlauf – auf knapp 200 000 pro Jahr taxiert.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte die Schaffung eines bundesweiten Zentralregisters.

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