München – Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon kommt wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Amtsgericht München setzte einen zweitägigen Strafprozess an. Der frühere bayerische Finanzminister – und damit Chef der Steuerverwaltung im Freistaat – hatte eingeräumt, seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben zu haben. Seinen Spitzenposten bei den Sparkassen verlor er auf Druck der Verbandskollegen bereits. Nun muss Fahrenschon am 26. April auf der Anklagebank Platz nehmen, das Urteil ist für den 3. Mai terminiert.
Ursprünglich hatte die Münchner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt, den Fahrenschon jedoch nicht akzeptierte. Deswegen werden die Vorwürfe nun nach dem üblichen strafrechtlichen Prozedere vor Gericht geklärt.
Um welche Summe es geht, ist bislang nicht bekannt. Fahrenschon bezog als Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands ein sechsstelliges Gehalt, außerdem hatte er mehrere lukrative Aufsichtsratsposten inne. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe rechtfertigte er sich damit, es handle sich um ein großes Versäumnis, aber keine vorsätzliche Straftat.