München – Dem ehemaligen bayerischen Finanzminister Georg Fahrenschon bleibt ein öffentlicher Gerichtsprozess erspart. Der Ex-Präsident des Sparkassenverbandes hat einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung akzeptiert. Das teilte das Amtsgericht München mit. Der Prozess gegen den 50-Jährigen, der morgen starten sollte, ist damit abgesetzt. „Es gab ein Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten“, sagte Gerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst. Fahrenschon hatte stets bestritten, bewusst Steuern hinterzogen oder falsche Angaben gemacht zu haben. Deshalb wollte er den Strafbefehl nicht akzeptieren.
Jetzt überlegte es sich der ehemalige CSU-Politiker anders – und ging auf den Deal ein. Damit verhindert er, dass bekannt wird, wie viel er aktuell verdient und wie hoch die Geldstrafe ist. Die 140 Tagessätze bemessen sich am Verdienst. Fahrenschon ist damit vorbestraft.
Der Ex-Minister, einst ein Hoffnungsträger der CSU, hatte für die Jahre 2012 bis 2014 seine Steuererklärung mit mehreren Jahren Verspätung abgegeben. Zum Teil musste er größere Summen mit Säumniszuschlägen nachzahlen, unter anderem wegen Einnahmen aus Nebentätigkeiten in Verwaltungs- und Aufsichtsräten. Fahrenschon hatte sein Verhalten als „Riesendummheit“ bezeichnet. joh/mik