Leichte Korrektur bei neuem Polizeirecht

von Redaktion

München – Die CSU-Fraktion im Landtag plant kleinere Änderungen bei der geplanten Neufassung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. So soll die umstrittene Gesichtserkennung bei Videoüberwachung verboten bleiben, zudem dürfen DNA-Analysen nicht auf persönliche Eigenschaften wie Erbkrankheiten oder Talente analysiert werden. Um das neue Gesetz wird im Landtag heftig gerungen. Die Opposition fürchtet Einschränkungen bei Bürgerrechten. Die CSU will die nun angekündigten Änderungen nicht als Korrektur verstanden wissen. Man habe „konkretisiert“, um „Befürchtungen mancher Bevölkerungsteile“ aufzunehmen, sagte Petra Guttenberger (CSU) im Verfassungsausschuss.

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