Alle müssen für Sanierung zahlen

von Redaktion

Karlsruhe – Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern muss sich an den hohen Sanierungskosten feucht gewordener Grundmauern beteiligen, wenn Räume im Untergeschoss ansonsten nicht mehr wie in der Teilungserklärung zugesichert genutzt werden können. Das Alter eines Hauses entbindet die Eigentümergemeinschaft nicht von dieser Pflicht, entschied der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 203/17). Auch Sanierungskosten von wie in dem Fall etwa 300 000 Euro müssten getragen werden, wenn es wegen „gravierender baulicher Mängel zwingend erforderlich ist“ und die Kosten nicht „völlig außer Verhältnis zu dem erzielbaren Nutzen für die Gebäudesubstanz“ stehen. Eine „Opfergrenze“ für einzelne Wohnungseigentümer gebe es nicht.

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