Kreuzpflicht gilt ab 1. Juni

von Redaktion

Bayerischer Erlass betrifft 1100 Dienststellen – „Ökumenische Erklärung“ lobt Initiative

München – Der bundesweit kontrovers diskutierte und auch innerkirchlich umstrittene bayerische Kreuzerlass ist amtlich. Er wurde gestern im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht, enthält aber keinerlei konkrete Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze, die bereits am 1. Juni in Bayerns Dienstgebäuden anzubringen sind. In Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es lediglich: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“

Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums gibt es im Freistaat mehr als 1100 staatliche Hauptdienststellen. Auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte das bayerische Kabinett kürzlich beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Behörde des Freistaats ein Kreuz aufgehängt werden soll.

Dies war selbst in Kirchenkreisen teils als Instrumentalisierung des Kreuzes für Wahlkampfzwecke kritisiert worden. Kritik aus den Kirchen hatte Söder auch mit der Äußerung ausgelöst, das Kreuz sei „nicht ein Zeichen einer Religion“, sondern ein „Bekenntnis zur Identität“ und zur „kulturellen Prägung“ Bayerns. Erst später hatte er klargestellt, für ihn sei das Kreuz „in erster Linie ein religiöses Symbol“, es gehöre „aber auch zu den Grundfesten des Staates“.

17 katholische und evangelische Professoren der Theologie hatten sich mit einer „Ökumenischen Erklärung“ zum Kreuz in der Öffentlichkeit bekannt. „Wir erklären, dass wir für jedes in öffentlichen Räumen sichtbare Kreuz dankbar sind“, steht auf der vom Augsburger Wolfgang Vogl eingerichteten Internetseite www.kreuzerlass.de. Dem Vorwurf, es werde Religion instrumentalisiert, halte man entgegen, dass der Einsatz von Symbolen ein legitimes Mittel demokratischer Politik sei.

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