EU-Wahl 2019 wohl ohne Sperrklausel

von Redaktion

Bundesregierung schafft Änderung des EU-Rechts nicht rechtzeitig

Brüssel – Deutsche Kleinstparteien wie die Piraten und die NPD werden aller Voraussicht nach auch bei der Europawahl 2019 Chancen auf einen Einzug ins Europaparlament haben. Die Bundesregierung ist mit dem Vorhaben gescheitert, über die EU rechtzeitig eine neue Sperrklausel beschließen zu lassen. Sie sollte dafür sorgen, dass bei der Wahl im kommenden Jahr deutsche Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament bekommen.

Vermutlich dürfte die Sperrklausel zwar doch noch beschlossen werden. Eine Umsetzung für die Wahl am 26. Mai 2019 würde dann aber gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung daran, kann die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen. Die geplante Änderung hätte 2019 beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piratenpartei, die rechte NPD, die Freien Wähler oder die Partei von Satiriker Martin Sonneborn treffen können. Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug ins EU-Parlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gestrichen hatte. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit, hieß es damals.

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