Berlin – Viele getäuschte VW-Kunden haben darauf gewartet: Verbraucher sollen künftig durch Musterprozesse gegen Firmen einfacher zu ihrem Recht kommen. Der Bundestag beschloss gestern die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage. Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht übernehmen Verbraucherschutzverbände. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit Betroffene des VW-Skandals davon profitieren, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren.
VW hatte schon am Vortag eine Rechnung für den Abgasskandal bekommen: Der Konzern muss die Rekordsumme von einer Milliarde Euro als Bußgeld zahlen – an das Land Niedersachsen, das selbst VW-Aktionär ist. Der Vorstand unter VW-Chef Herbert Diess stimmte dem sofort zu.