Zu bockig

von Redaktion

DIE KURIOSE NACHRICHT

Eine Käuferin darf ein bockiges Pferd zurückgeben. Der Verkäufer muss ihr dafür den Kaufpreis von 55 000 Euro erstatten, entschied das Oberlandesgericht im niedersächsischen Oldenburg. Geklagt hatte eine Reiterin aus New York, die im Alter von 58 Jahren Reiten gelernt hatte. Sie suchte ein leicht zu reitendes Pferd. Der Verkäufer bot ihr „Comingo“ an, das sich in Wirklichkeit aber als schwer handhabbar erwies.

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