Viel Lob für hartes NSU-Urteil

von Redaktion

Lebenslange Haft für Zschäpe – Barley: „Einen Schlussstrich kann es nicht geben“

München – Beate Zschäpe ist als vollwertiges Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das OLG München sprach sie gestern des zehnfachen Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Viele Politiker und Verbände begrüßten das Urteil gegen die 43-Jährige, forderten aber eine weitere Aufarbeitung des NSU-Umfelds und der Rolle der Sicherheitsbehörden.

„Mit dem Urteil können die Menschen gut leben und stehen auch dahinter“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. „Das ist ein Signal ins Land hinein gegenüber all solchen Gruppen, die so was vielleicht vorhaben, und ist aber auch ein Signal in die Weltgemeinschaft hinaus, dass bei uns alle, die sich so benehmen, hart bestraft werden.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer zollte den Opfer-Angehörigen Respekt: Nach dem Verlust geliebter Menschen hätten sie Jahre der Ungewissheit und zum Teil falsche Verdächtigungen durch die Strafverfolgungsbehörden ertragen müssen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte: „Die Aufklärung geht weiter, denn einen Schlussstrich darunter kann es nicht geben. Das sind wir als Gesellschaft und unser Rechtsstaat den Angehörigen der Opfer schuldig.“

Fest steht schon jetzt: Das Urteil muss vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Mehrere Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen. Herbert Diemer von der Bundesanwaltschaft sagte hingegen: „Dass wir dieses Urteil haben, ist ein Erfolg des Rechtsstaats.“

Richter Manfred Götzl betonte in seiner Urteilsbegründung, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten „aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans und im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Frau Zschäpe“ gehandelt. Auch nach dem Ende des NSU-Prozesses will Generalbundesanwalt Peter Frank wegen ungeklärter Fragen weiter ermitteln lassen. Das Urteil sei „kein Schlussstrich“, sagte er gestern.

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