Düsseldorf/Berlin – Einmal Tunesien und zurück: Der ehemalige Leibwächter von El-Kaida-Chef Osama bin Laden ist am Freitag in sein Heimatland abgeschoben worden – trotz eines gerichtlichen Verbots. Sami A. stellte daraufhin einen Eilantrag, mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ordnete am Abend an, ihn nach Deutschland zurückzuholen. Die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ und verletze „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“.
Der von der Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte A. hatte mit Frau und Kindern jahrelang in Bochum gelebt. Am Freitagmorgen wurde er per Charter von Düsseldorf nach Tunesien geflogen. Zwar hatte das Gericht am Donnerstag entscheiden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm Folter drohe. Es informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber erst, als A. schon im Flugzeug saß. Das für die Abschiebung zuständige Flüchtlingsministerium in Nordrhein-Westfalen erklärte, von dem Beschluss nichts gewusst zu haben. Eine andere Kammer des Gerichts habe am Mittwoch die Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erachtet.
Der Gericht betonte nun, Sami A. sei „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Das Flüchtlingsministerium will zusammen mit der Bochumer Ausländerbehörde Beschwerde dagegen einlegen.