Richter bremsen Volksbegehren aus

München – Das von Naturschützern beantragte Volksbegehren gegen Flächenfraß „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ ist unzulässig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte das Begehren ab, weil die Planungshoheit der Gemeinden dadurch eingeschränkt werde. Damit ist die Einführung ein

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Freitag, 12. September 2025

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