Richter bremsen Volksbegehren aus
München – Das von Naturschützern beantragte Volksbegehren gegen Flächenfraß „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ ist unzulässig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte das Begehren ab, weil die Planungshoheit der Gemeinden dadurch eingeschränkt werde. Damit ist die Einführung ein