Richter bremsen Volksbegehren aus

von Redaktion

München – Das von Naturschützern beantragte Volksbegehren gegen Flächenfraß „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ ist unzulässig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte das Begehren ab, weil die Planungshoheit der Gemeinden dadurch eingeschränkt werde. Damit ist die Einführung einer Höchstgrenze von fünf Hektar pro Tag fürs Erste gescheitert. Die Grünen kündigten an, der Flächenverbrauch werde ein zentrales Wahlkampfthema. Zudem soll geprüft werden, ob es ein inhaltlich verbessertes Flächenfraß-Begehren geben kann. „Die Grünen sollten nicht trotzig reagieren“, sagte dazu Ministerpräsident Markus Söder (CSU). „Das Ziel ist gut, der Weg ist falsch.“

Artikel 1 von 11