Karlsruhe – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann weiter auf die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag bauen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch das derzeitige Finanzierungsmodell für ARD, ZDF und Deutschlandradio im Wesentlichen für verfassungsgemäß. Es kippte allerdings die Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Dafür muss bis Mitte 2020 eine Neuregelung gefunden werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender zeigten sich erfreut über das Urteil. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro zu zahlen. Im vergangenen Jahr flossen aus dem Rundfunkbeitrag knapp acht Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio.