Sami A. bleibt vorerst in Tunesien

von Redaktion

Angeordnete Rückkehr nach Deutschland offen – Gerichtliche Frist vorbei

Tunis/Gelsenkirchen – Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wird trotz seiner Fristsetzung vorerst vergeblich auf die Rückkehr des abgeschobenen Islamisten Sami A. warten. Nach Angaben tunesischer Behörden kann Sami A. zurzeit nicht nach Deutschland reisen. Sein Pass werde noch untersucht. Außerdem ermittle Tunesien weiterhin gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum Dienstagabend zurückzuholen. Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als das Flugzeug bereits in der Luft war.

Sami A. war am vergangenen Freitag von den Behörden in Tunesien zunächst auf freien Fuß gesetzt worden. Sein Anwalt Seif Eddine Makhlouf geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass die Ermittlungen gegen seinen Mandanten in Tunesien bald eingestellt werden.

Mehrere deutsche Gerichte haben es als erwiesen angesehen, dass Sami A. um die Jahrtausendwende in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat. Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, konnte ihm aber keine Straftaten nachweisen.  dpa

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