Münster – Der Streit um den abgeschobenen Islamisten Sami A. wird bizarrer. Die Stadt Bochum muss den Gefährder nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts nach Deutschland zurückholen. Das teilte das Gericht mit. Das OVG war im Eilverfahren die letzte juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die Stadt will lediglich ein Visum und eine „Betretungserlaubnis“ organisieren sowie die Kosten des Rückflugs tragen. Wie schnell Sami A. zurückkehren könnte, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft in Tunesien betont, gegen den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder werde ermittelt, er müsse in Tunesien bleiben.