München – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will abgelehnte Asylbewerber, die eine Ausbildung in Pflegeberufen machen, besser vor Abschiebungen schützen. „Gerade in der Pflege brauchen wir dringend Arbeitskräfte. Deshalb haben wir den Ausländerbehörden gerade erst Regelungen an die Hand geben, durch die auch Pflegehelferschüler vor der Abschiebung geschützt werden – in Erweiterung der jetzigen 3+2-Regelung“, sagte der CSU-Politiker der „Welt“.
Die sogenannte 3+2-Regelung schützt integrationswillige Jugendliche in der Berufsausbildung und zwei weiteren Berufsjahren vor der Abschiebung. Die schulische Ausbildung im Pflegebereich war bislang von dieser Regelung nicht erfasst. Das hat Bayern nun geändert. „Die neue Maßgabe gilt ab sofort“, sagte der Landesinnenminister, der auch für Integration zuständig ist. Sein Bundesland setze damit vorab eine Forderung des Koalitionsvertrags um, denn die entsprechende Regelung des Bundes lasse noch auf sich warten.
Herrmann betonte zugleich, damit keinen Beitrag zu einem „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber zu leisten, wie er von der SPD, den Grünen und Teilen der CDU gefordert wird. „Wenn ,Spurwechsel’ ein dauerhaftes Verfahren bedeutet, das den beliebigen Wechsel vom Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren ermöglicht, lehnen wir das ab. Asylgesetze sind nicht dazu da, den Fachkräftebedarf zu decken“, sagte Herrmann.
Der CSU-Politiker sieht bei der Migrationspolitik mittlerweile „eine sehr vernünftige Entwicklung. Die Rückführungen laufen, Tausende befolgen ihren Ablehnungsbescheid und reisen freiwillig aus. Auch die Neuzugänge sind wesentlich niedriger und sinken weiter“, sagte der Minister. „Anders als im Herbst 2015 können wir heute sagen, wir haben die Situation im Griff.“ Herrmann führt das auch auf die Ankerzentren zurück, wo im Freistaat seit August die Asylverfahren abgewickelt werden: „In Bayern gibt es zügige rechtsstaatliche und geordnete Verfahren.“