Berlin – Während der Streit über das bayerische Familiengeld noch läuft, nimmt das Bundessozialministerium auch das Landespflegegeld unter die Lupe. Das bestätigte unserer Zeitung eine Sprecherin. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Dabei geht es darum, ob die 1000 Euro jährlich auf Sozialleistungen angerechnet werden. Beim Familiengeld ist das Bundesministerium von Hubertus Heil (SPD) der Ansicht, dass Zahlungen mit der Grundsicherung verrechnet werden müssen. Beim Landespflegegeld wären Empfänger von Grundsicherung im Alter betroffen sowie Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Die Sozialgesetzbücher enthielten jedoch Ausnahmevorschriften, wonach bestimmte Leistungen von anderen Stellen nicht angerechnet werden müssen, sagte die Sprecherin. „Gegenstand der Prüfung ist, ob für das bayerische Landespflegegeld eine solche Ausnahmevorschrift gilt.“
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) bezeichnete die Prüfung gestern als „nicht überraschend“. Das Ziel bleibe, „dass das Bayerische Landespflegegeld ungeschmälert in der vollen Höhe von jährlich 1000 Euro an alle Berechtigten ausgezahlt wird“. hor