Berlin – Im Gericht sollen Zeugen und Verfahrensbeteiligte künftig generell keine Gesichtsschleier, Burkas, Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme tragen dürfen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen Gesetzentwurf für ein grundsätzliches entsprechendes Verhüllungsverbot beim Bundestag einzubringen. Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen aufzuklären, heißt es zur Begründung.