Erfurt – Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr pauschal auf eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern pochen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Es setzte in einem Grundsatzurteil Regeln, wann eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werden kann (8 AZR 501/14). Dem Urteil, das vor allem Diakonie und Caritas betrifft, ging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs voraus.