Berlin – Eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss zu neuen Maßnahmen gegen Diesel-Fahrverbote hat das Umweltministerium einen Entwurf zu gesetzlichen Neuregelungen vorgelegt. Demnach sollen Fahrverbote „in der Regel nur in Gebieten in Betracht“ kommen, in denen bei Stickstoffdioxid (NO2) der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten wird. Der in der EU vorgegebene Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm.
In München wäre damit schlagartig nur noch ein Drittel der bisher mit Grenzwert-Überschreitungen gemessenen Straßen betroffen, nämlich Planegger Straße, Fürstenrieder Straße, Liesl-Karlstadt-Straße, Steinsdorfstraße und Frauenstraße (Altstadtring) sowie am Mittleren Ring Chiemgau- und Tegernseer Landstraße.
Als Grund für die geplante Einschränkung von Fahrverboten wird genannt, dass solche in Städten mit einer geringen Grenzwert-Überschreitung „in der Regel“ nicht verhältnismäßig seien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte Fahrverbote generell für zulässig erklärt – wenn sie verhältnismäßig sind. Im hessischen Wahlkampf hatte Kanzlerin Angela Merkel daraufhin eine Tolerierung geringfügiger Grenzwert-Überschreitungen in Aussicht gestellt. Das Umweltministerium plant nun außerdem, Autos der Abgasnormen 4 und 5, deren Abgasreinigung per Software-update oder Nachrüstung verbessert wurde, von Fahrverboten auszunehmen, wenn die Stickstoff-Emissionen weniger als 270 Mikrogramm pro Kilometer betragen.
Unterdessen ist im Streit um Hardware-Nachrüstungen von Dieselautos Ende kommender Woche ein Spitzentreffen von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit den deutschen Autoherstellern geplant, wie aus Industriekreisen gestern Abend bestätigt wurde.