Gericht hebt Abschiebeverbot auf

von Redaktion

Mutmaßlicher Islamist Sami A. bleibt vorerst in Tunesien

Gelsenkirchen – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den mutmaßlichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Damit gab es am Mittwoch einem Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge statt. Die Entscheidung ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A).

Der von Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestufte Mann war vor gut vier Monaten rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden. Das Bamf beantragte Ende Oktober bei Gericht, das Verbot aufzuheben. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter droht. Das Gericht halte die Gefahr der Folter „für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich“, hieß es jetzt.

In seiner Eilentscheidung vom 12. Juli hatte das Verwaltungsgericht eine Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf wurde Sami A. trotzdem abgeschoben, was für Streit zwischen Justiz und Politik sorgte. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW ordnete Sami A.s sofortige Rückholung durch die Stadt Bochum an. dpa

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