Asyl: Punktesystem für Straftäter

von Redaktion

Länderinnenminister beraten über Konzept des Kriminalamts

Magdeburg – Die Länder-Innenminister sehen noch reichlich Beratungsbedarf beim Vorstoß des Bundeskriminalamts zu einem Punktesystem für schwerkriminelle Ausländer. „All diese Fragen sind nicht ganz einfach“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gestern Abend in Magdeburg. So müssten ein Kriterienkatalog, behördliche Zuständigkeiten und ein Datenschutzkonzept noch erarbeitet werden.

Die Idee des BKA umfasst im Kern: Je schwerer das Verbrechen, desto mehr Punkte würde ein krimineller Zuwanderer sammeln. Ab einer bestimmten Grenze soll seine Ausweisung angeregt werden.

Seehofer lobte den Grundgedanken, „hier noch mal durch Information über intensive Straftäter mehr Sicherheit zu schaffen“. Bis zum Freitag wollen die Ressortchefs der Länder dort unter anderem über das Thema beraten. „Ziel ist es, Intensivtäter zu erkennen und, wenn möglich, außer Landes zu bringen“, hatte BKA-Präsident Holger Münch gesagt.

Das BKA-Konzept sieht eine rote Linie bei maximal 60 Punkten erreicht. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl sei ein Punkt vorgesehen. Zehn Punkte würden fällig, wenn ein Asylbewerber mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft werde – etwa wegen einer Körperverletzung oder einem Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen. „Es scheint plausibel zu sein, das muss man sich aber wirklich in Ruhe angucken“, sagte der Sprecher der SPD-Länder, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, dazu am Abend. Die Einstufung als Intensivstraftäter solle in den Ländern möglichst einheitlich erfolgen. Es gehe darum, das Ausweisungsrecht des Staates und das Bleiberecht des Betroffenen gegeneinander abzuwägen. Dabei könne ein Punktesystem helfen.

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