Abschiebehaft in regulären Anstalten

von Redaktion

Berlin – Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschland gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzlich in speziellen Einrichtungen untergebracht werden.

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