Verfassungsschutz prüft die AfD

von Redaktion

Partei will juristisch vorgehen – Seehofer verteidigt Behörde

Berlin – Der Verfassungsschutz nimmt die AfD stärker unter die Lupe. Er erklärt die Partei als Ganzes zum Prüffall, sieht aber die Schwelle zu einer Beobachtung mit V-Leuten und Telefonüberwachung noch nicht erreicht. Noch genauer hinschauen will der Inlandsgeheimdienst beim rechtsnationalen „Flügel“ und der Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA), die zum Verdachtsfall erklärt wurden, wie der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am Dienstag in Berlin erläuterte. Die AfD will sich juristisch wehren. Sie sieht die Prüfung parteipolitisch motiviert.

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verteidigte die Prüfung. „Der Rechtsstaat muss das rechtlich Gebotene tun“, sagte er. Die Befürchtung, die AfD könne sich dadurch als Opfer darstellen, spiele bei einem solchen Schritt keine Rolle. Dass die AfD nun offiziell als Prüffall gilt, nannte der Minister eine „angemessene Reaktion“.

Artikel 10 von 11