Benediktbeuern – Bei einem Sturz aus dem ersten Stock der Tutzinger Hütte am Fuße der Benediktenwand (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) hat sich ein Bergsteiger (46) eine Querschnittslähmung zugezogen. Nun verklagt er den damaligen Wirt und die Alpenvereinssektion Tutzing vor dem Landgericht – denn die Plattform, von der er stürzte, war nicht gesichert. Es geht um bis zu 800 000 Euro. gut