Brüssel – Die neuen österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Deshalb leitete Brüssel gestern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, das Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anpasst.
Das österreichische Parlament hatte die Indexierung im Oktober beschlossen. Seit Beginn dieses Jahres bekommen ausländische Familien, deren Kinder in der Heimat leben, nur noch Kindergeld angepasst an die dort üblichen Lebenshaltungskosten. Dies hat deutliche Kürzungen etwa für Ungarn und Slowaken zur Folge. Rund 125 000 Kinder bekommen weniger Geld. Wien rechnet mit Einsparungen von 100 Millionen Euro.
Die EU-Kommission machte nun deutlich, dass sie die Maßnahme nicht für tragbar hält und notfalls eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten wird. Österreich reagierte davon unbeeindruckt.
In Deutschland war so ein Vorgehen ebenfalls diskutiert worden. Die deutschen Behörden zahlten 2018 Kindergeld in Höhe von rund 402 Millionen Euro ins Ausland. Unter den 252 000 Kindern, für die Geld in europäische Staaten oder die Türkei überwiesen wurde, bildeten polnische Kinder (123 855) die größte Gruppe.