DIE GUTE NACHRICHT

Zustimmung Pflicht

Das Bundeskartellamt schränkt die Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook stark ein. Der Konzern dürfe Daten aus verschiedenen Quellen, etwa dem Messenger-Dienst WhatsApp und der Plattform Instagram, nur mit Zustimmung der Nutzer zusammenführen, so die Behörde. Die Einschränkungen b

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Samstag, 13. September 2025

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