DIE GUTE NACHRICHT

Zustimmung Pflicht

von Redaktion

Das Bundeskartellamt schränkt die Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook stark ein. Der Konzern dürfe Daten aus verschiedenen Quellen, etwa dem Messenger-Dienst WhatsApp und der Plattform Instagram, nur mit Zustimmung der Nutzer zusammenführen, so die Behörde. Die Einschränkungen betreffen auch „Like“-Buttons.

Artikel 5 von 11