Bayern lockert Arbeitsverbote

von Redaktion

Sehr gute Noten, Ehrenamt und Spracherwerb als Positiv-Faktoren

München – Flüchtlingen in Bayern wird ab sofort der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Die Staatsregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. „Wir haben uns in der Asylpolitik eine Balance von Humanität und Ordnung zur Richtschnur gemacht. CSU und Freie Wähler haben dafür vereinbart, die sogenannte 3+2-Regel noch offensiver anzuwenden“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Nach dieser Regelung können Flüchtlinge für die dreijährige Ausbildung sowie zwei Jahre im Anschluss in Deutschland bleiben.

Viele Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren – auch wegen des Fachkräftemangels – die hohen Hürden für Flüchtlinge auf dem Weg in eine Ausbildung kritisiert. Die Ausländerbehörden erhielten Herrmann zufolge am Montag die notwendigen Vollzugshinweise und können nun direkt im Rahmen „ihres Ermessens“ besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie darüber entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf. „Ich denke hier an besonders Engagierte, die beispielsweise überdurchschnittliche Schulleistungen vorweisen können“, sagte Herrmann. Er nannte auch „besonderes bürgerschaftliches Engagement“, sagte Herrmann, ebenso schnelle Fortschritte beim Spracherwerb oder Arbeitseinsätze vor einer Ausbildung.

„Nach wie vor bestehen wir auf eine saubere Klärung der Identität, schon aus Sicherheitsgründen“, sagte der Minister. Allerdings sei die Vorlage eines Passes nicht mehr zwingend. Akzeptiert würden auch andere behördliche Dokumente, sofern sie zum Nachweis der Identität taugten. Um die Planungssicherheit der Arbeitgeber zu verbessern, dürfen die Ausländerbehörden von nun an ohne weitere Einschränkungen Berufsausbildungen bereits bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erlauben.  dpa

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