Urteil: Kuhglocken dürfen bleiben

Holzkirchen – Im erbitterten Kuhglocken-Streit von Holzkirchen (Kreis Miesbach) ist gestern ein Urteil gefallen. Das Oberlandesgericht München wies die Klage eines Anwohners ab, die Glocken dürfen bleiben. Der Mann war bereits einmal vor Gericht mit seiner Klage gescheitert. Ganz ausgetragen ist der

Mittwoch, 10. Oktober 2018

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