Auch Betreute haben Wahlrecht

von Redaktion

Karlsruhe – An der Europawahl Ende Mai können auch behinderte Menschen in Vollbetreuung teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht entschied gestern Abend in einem Eilverfahren, dass bislang geltende Wahlausschlüsse auf Antrag nicht anzuwenden sind. Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen entsprechenden Eilantrag gestellt.

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