München – Eine neue Grundsteuer C soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt für mehr Bauland sorgen. Die Steuer zielt auf baureife Grundstücke, die tatsächlich aber nicht bebaut sind. Gemeinden sollen von Eigentümern solcher Grundstücke künftig eine erhöhte Steuer verlangen dürfen. So steht es in einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der unserer Zeitung vorliegt. Wörtlich heißt es darin, die Lage der Grundstücke sei „zu Beginn eines Kalenderjahres von der Gemeinde zu ermitteln, in einer Karte nachzuweisen und im Wege einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu geben“. Dabei sei „der besondere Wohnraumbedarf“ zu begründen. Gemeinden sei dann erlaubt, „einen gesonderten Hebesatz“ festzusetzen. Dieser würde dann über der üblichen Grundsteuer B liegen.
Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Brandl (CSU), begrüßte die geplante Steuer, die Union und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Wichtig sei, dass die Gemeinden über die Höhe „nach eigenem Ermessen“ entscheiden könnten. Allerdings ist eine Obergrenze im Gespräch. Nach einer Anhörung will das Ministerium von Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der im Bundestag beraten wird. Bis zum Jahresende könnte die neue Steuer beschlossen sein.
Unklar ist allerdings die Lenkungswirkung. In der Region München sind baureife Grundstücke vielerorts selten geworden. Beispielsweise hat sich die Zahl der Baulücken in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck zuletzt fast halbiert.
Während sich bei der Grundsteuer C parteiübergreifend Konsens abzeichnet, streiten SPD und Union darüber, ob zusätzlich das sogenannte Baugebot im Baurecht verschärft werden sollte. dw