Adoption auch ohne Trauschein

von Redaktion

Urteil: Unverheiratete sollen Stiefkinder adoptieren dürfen

Karlsruhe – Wer die Kinder seines Partners adoptieren will, muss bislang mit diesem verheiratet sein. Das soll sich ändern, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Durch die bisherige Regelung im BGB sei das Grundrecht auf gleiche Behandlung von Stiefkindern in unehelichen Partnerschaften verletzt. Die Stiefkind-Adoption müsse auch in einer Beziehung ohne Trauschein möglich sein.

Zwar goutierten die Richter die Absicht des Gesetzgebers, Kinder zu schützen und deshalb die Adoption nur in stabilen Lebensgemeinschaften zuzulassen. Die Regelung werde aber dauerhaften nichtehelichen Stiefkindfamilien nicht gerecht. „Die nichteheliche Familie hat sich mehr und mehr als weitere Familienform neben der ehelichen Familie etabliert“, stellte der Erste Senat fest. Es gebe keine Erkenntnisse, dass die Paarbeziehung einer nichtehelichen Stiefkindfamilie besonders fragil wäre.

2017 wurden knapp drei Viertel der minderjährigen Kinder bei Ehepaaren groß, 17 Prozent wuchsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf, zehn Prozent bei einem unverheirateten Elternpaar.

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