Berlin – Die Bundesländer wollen die Bürger besser vor Messerangriffen schützen. Ein Gesetzesantrag für den Bundesrat, der unserer Zeitung vorliegt, sieht unter anderem vor, das Mitführen von Messern größtenteils zu verbieten.
Außerdem sollen Waffenverbotszonen auf Orte ausgeweitet werden, „an denen sich besonders viele Menschen aufhalten“, wie es in dem Papier heißt. Darunter fallen Fußgängerzonen, Bahnhöfe, Haltestellen, Einkaufszentren, Veranstaltungsorte und das Umfeld von Jugend- und Bildungseinrichtungen. Die Wahrscheinlichkeit sei „besonders hoch“, dass es an diesen Orten zu Taten komme. Bisher kann die Polizei Waffenverbotszonen nur an „kriminalitätsbelasteten Orten“ einrichten.
Niemand brauche ein Messer in Schulen oder im Bus. „Dies geht so aber noch nicht aus dem Waffengesetz hervor, darum wollen wir das ändern“, erklärte das niedersächsische Innenministerium, das zusammen mit Bremen den Entwurf eingebracht hat.
Die Verschärfung sieht vor, dass feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen – bislang sind zwölf Zentimeter erlaubt. Der Umgang mit Springmessern soll unabhängig von der Klingenlänge komplett verboten werden. Springmesser, so die Begründung, spielten bei gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Jugendlichen eine immer größere Rolle.
Aus Kreisen der Länder hieß es, es werde mit einer breiten Zustimmung gerechnet. Höhere Bußgelder sind nicht geplant. Schon jetzt kann eine Geldbuße von bis zu 10 000 Euro verhängt werden. bms