Luxemburg – Arbeitgeber in der EU sind künftig verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschied der Europäische Gerichtshof gestern in Luxemburg. Er verwies unter anderem auf die EU-Grundrechtecharta. Jeder Arbeitnehmer habe ein Grundrecht auf die Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (AZ: C-55/18).
Die konkrete Form der Arbeitszeiterfassung können die Mitgliedstaaten laut Urteil selbst bestimmen. Wichtig sei, dass es ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ sei. Andernfalls sei es für Arbeitnehmer „äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich“, ihre Rechte durchzusetzen, so der EuGH. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank SAE.
Das Urteil könnte große Auswirkungen auch auf Deutschland haben, insbesondere in Betrieben, in denen es Gleitzeitregelungen, Homeoffice und sogenannte Vertrauensarbeitszeit gibt.