EuGH: Schutzrechte auch für Kriminelle

von Redaktion

Luxemburg – Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die EU-Richter (C-391/16, C-77/17 C-78/17). Die Bundesregierung sieht sich vom Urteil bestätigt.

Artikel 1 von 11