Härtere Strafen für Gaffer

von Redaktion

Justizministerium will Fotos von Unfalltoten streng ahnden

München – Gaffer, die Rettungseinsätze stören, sollen nach dem Willen des Bundesrats härter bestraft werden. Die Länder forderten den Bundestag am Freitag auf, strengere Gesetze gegen Schaulustige zu beschließen, die Fotos oder Videos von Unfallorten machen. Bisher seien nur lebende Personen vor Aufnahmen geschützt, heißt es. Das solle auf Tote ausgeweitet werden.

Das Bundesjustizministerium kündigte die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs an. Eine entsprechende Vorgabe des Koalitionsvertrags solle zeitnah umgesetzt werden. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) beklagte, es sei „schlichtweg abstoßend“, wenn Gaffer Todesopfer fotografierten. „Diese erschreckende ,Trophäenjagd‘ kennt keine Pietät, keinen Respekt vor den Toten mehr.“

Immer wieder werden Polizei, Feuerwehr und Ärzte gebremst, weil ihnen der Weg versperrt ist – von neugierigen Gaffern mit gezückten Handykameras. Bereits 2017 beschloss der Bundestag strengere Maßnahmen. Seitdem gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern. Sensationslustige, die Verletzte und verunglückte Autos fotografieren oder filmen, müssen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Bilder von Verstorbenen zu machen, ist bislang jedoch nicht verboten.

Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), begrüßte die Pläne. Die Zustände auf den Straßen würden zunehmend zu einer „Riesenbelastung für die Rettungskräfte“, sagte er unserer Zeitung. „Irgendwann ist Schluss.“ Stärk beklagte den „unglaublichen Drang, alles gleich auf Facebook zu stellen“ – im Falle tödlicher Unfälle häufig sogar, „noch ehe die Familienangehörigen informiert sind“.  mb/dpa

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