Kein Anspruch auf Tötungsmittel

von Redaktion

Leipzig – Ohne eine „krankheitsbedingte Notlage“ besteht nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kein Anspruch auf Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung. Die Erlaubnis zum Erwerb sei grundsätzlich ausgeschlossen, entschied das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig. Es wies die Klage eines Ehepaars ab, das eine tödliche Dosis eines solchen Mittels bekommen wollte.

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