DIE KURIOSE NACHRICHT
Friedhofs-Werbung
Wenn auf einem Friedhof ein Werbeverbot gilt, kann dies auch Blumenvasen mit Werbeaufschrift umfassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Damit wiesen die Richter einen Kläger in die Schranken, der in seinen Geschäftsräumen Friedhofsvasen mit Werbeaufklebern zur kostenl