Wenn auf einem Friedhof ein Werbeverbot gilt, kann dies auch Blumenvasen mit Werbeaufschrift umfassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Damit wiesen die Richter einen Kläger in die Schranken, der in seinen Geschäftsräumen Friedhofsvasen mit Werbeaufklebern zur kostenlosen Mitnahme und im Internet für einen Euro angeboten hatte.