Apotheken-Geschenke sind tabu
BGH-Urteil: Keine Beigaben mehr bei Arznei auf Rezept
Karlsruhe – Taschentücher und Traubenzucker ade – Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament auch keine Kleinigkeiten im Centbereich mehr dazubekommen. Das 2013 verschärfte Verbot solcher Werbegeschenke sei eindeutig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.