Küken-Töten bleibt vorerst erlaubt

Gericht gewährt Übergangsfrist bis Alternativen praxisreif sind

Leipzig – Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen –

Mittwoch, 5. November 2025

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