Küken-Töten bleibt vorerst erlaubt

von Redaktion

Gericht gewährt Übergangsfrist bis Alternativen praxisreif sind

Leipzig – Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen – bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. Die Geflügelbranche begrüßte das Urteil. Tierschützern geht es dagegen nicht weit genug.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte, Alternativen zu der jahrzehntelang hingenommenen Praxis des Kükentötens gebe es bereits. Sie drängte darauf, das Massentöten männlicher Küken „so schnell wie möglich“ zu beenden. Ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung sei auf dem Weg zur Serienreife und werde Brütereien bald flächendeckend zur Verfügung stehen. „Verbände und Unternehmen nehme ich hier in die Pflicht“, sagte sie. Zugleich hätten es aber auch die Verbraucher in der Hand, indem sie zu Eiern griffen, die ohne Kükentöten erzeugt wurden.

Artikel 6 von 11